
Die Bundesregierung gibt nun Details zum E-Auto-Förderprogramm bekannt: Zwischen 3.000 und 6.000 Euro Kaufprämie eines vollelektrischen Neuwagens – Kauf sowie Leasing.
Bereits letzten Freitag sollten Details zur Elektroauto-Förderung bekanntgegeben werden, aber um „letzte Detail-Abstimmungen“ vornehmen zu können, wurde der Termin verschoben. Nun nennt das Bundesministerium Details zur E-Auto-Förderung und auch Carsten Schneider von der SPD äußert sich:
„Wir wollen mit diesem Förderprogramm etwas für die Umwelt tun, für unsere europäische Automobilindustrie und für die Haushalte, die sich ohne Unterstützung noch kein Elektroauto leisten konnten. Nachdem die Bundesregierung bereits viel getan hat, um E-Autos als Firmenwagen attraktiv zu machen, unterstützt dieses Förderprogramm gezielt Privatleute.“
Carsten Schneider, Bundesminister für Umwelt
Details zur E-Auto-Förderung
Das neue Förderprogramm richtet sich an den Kauf oder Leasing von Neuwagen. Dies beinhaltet vollelektrische Modelle (BEV), Hybrid-Modelle (PHEV) sowie Fahrzeuge mit Range Extender (REEV) der Fahrzeugklasse M1, die erstmals im Inland zugelassen werden. Wie erwartet, gilt die Förderung rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden, auch wenn ein Kaufvertrag vorher zustande kam. Förder-Anträge sind ab Mai 2026 über eine entsprechende Website und können rückwirkend beantragt werden.
Gilt die Förderung nur auf in Europa produzierte Fahrzeuge?
Nein, vorerst können alle Elektrofahrzeuge zugelassen werden, egal ob die Produktion in Europa oder in China stattfand. Trotzdem behält man sich vor, dies eventuell auf in Europa produzierte Fahrzeuge zu beschränken.
„Geprüft wird die Aufnahme sogenannter EU-Präferenzregelungen. Diese Vorgaben können zu einem späteren Zeitpunkt in das laufende Förderprogramm integriert werden. Vor einem Inkrafttreten wird das Bundesumweltministerium Verbraucherinnen und Verbraucher rechtzeitig informieren.“
Bundesumweltministerium, PDF zu Fragen und Antworten vom 19.01.2026
Wer kommt für die Förderung infrage?
Privatpersonen und Haushalte, die eine Jahreseinkommensgrenze von 80.000 Euro nicht überschreiten, was gleichermaßen fair für Paare als auch Singles ist. Sind Kinder vorhanden, verschiebt sich die Einkommensgrenze für bis zu zwei Kinder (bis 18 Jahren) um 5.000 Euro pro Kind nach oben. Demnach liegt die Grenze bei Familien mit zwei oder mehr Kindern bei 90.000 Euro.
Prüfung der Einkommensgrenze
Zur Prüfung der Einkommensgrenze wird das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen der letzten (aktuellsten) zwei Steuerbescheide genommen, welche maximal drei Jahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 wird der Durchschnitt der Steuerbescheide aus den Jahren 2023 und 2024 errechnet und weitere Details zu Antragstellern ohne Einkommensteuerbescheid sowie zur Anrechnung von Kindern werden laut BMUKN zeitnah veröffentlicht.
Förderung eigenhändig beantragen
Privatpersonen müssen die staatliche Förderung selber beantragen – sie wird nicht mit Abschluss des Kaufvertrags beantragt. Für die Förder-Anträge wird ein Online-Portal eingerichtet, welches voraussichtlich ab Mai 2026 verfügbar ist. Weitere Details dazu werden noch bekanntgegeben.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Basisförderung beträgt 3.000 Euro für reine Elektroautos (BEV) und 1.500 Euro für Hybrid-Modelle (PHEV) sowie Fahrzeuge mit Range Extender. Familien erhalten 500 Euro pro Kind extra und es werden bis zu zwei Kinder berücksichtigt. Zudem gibt es eine soziale Staffelung und bei einem Einkommen unter 60.000 Euro gibt es 1.000 Euro extra. Liegt das Einkommen unter 45.000 Euro sind es 2.000 Euro, also bis maximal 6.000 Euro auf rein elektrische Fahrzeuge:
| Einkommen (Haushalt) | ohne Kinder | ein Kind | ab zwei Kindern |
|---|---|---|---|
| Bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
| 90.001 € und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Nachfolgend eine Tabelle mit der Höhe der Förderung auf Plug-in-Hybrid-Modelle (PHEV) sowie Fahrzeuge mit Range Extender (REEV):
| Einkommen (Haushalt) | ohne Kinder | ein Kind | ab zwei Kindern |
|---|---|---|---|
| Bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 2.000 € | 2.500 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 € |
| 90.001 € und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Bedingungen zur Förderung von PHEVs und REEVs
Für die Förderung von Plug-in-Hybrid-Modellen (PHEV) sowie Range-Extender-Fahrzeuge (REEV) gelten weitere Bedingungen. Förderfähig sind Fahrzeuge, die einen Emissionswert von 60 g CO2/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt. Dies gilt für den Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 und nach diesem Datum könnten die Regelungen strikter werden, um einen „möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, heißt es.
Mindesthaltedauer und Dauer des Förderungsprogramms
Um zu verhindern, dass ein gefördertes Fahrzeug mit einem Gewinn direkt verkauft wird, gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab der Erstzulassung. Konkrete Angaben zum Ende des Förderprogramms werden noch keine gemacht, aber die Summe der maximal drei Milliarden Euro stehen bis zum Jahr 2029 zur Verfügung, was voraussichtlich für rund 800.000 Fahrzeuge, vollelektrische sowie elektrifizierte Modelle, reicht.
Quelle: Bundesumweltministerium (Pressemitteilung – 19.01.26) sowie PDF





