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Kfz-Steuer berechnen:Berechne die motorbezogene Versicherungssteuer für Österreich

KFZ-Steuer-Rechner Österreich

Ab dem 1. April 2025 gilt die motorbezogene Versicherungssteuer auch für Elektroautos. Die neue Kfz-Steuer muss in Österreich für alle bereits zugelassene als auch für Neufahrzeuge gezahlt werden. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt mit der Nennleistung und dem Leergewicht des E-Autos zusammen. Mit unserem Rechner lässt sich die motorbezogene Versicherungssteuer ganz genau berechnen.

Steuerrechner

Steuer aus Leistung 0
Steuer aus Gewicht 0
Gesamtsteuer (monatlich) 0
Gesamtsteuer (jährlich) 0

Angaben ohne Gewähr

Wie funktioniert der Rechner?

Unser Rechner berücksichtigt zum Berechnen der motorbezogenen Versicherungssteuer die Dauerleistung wie das Leergewicht. Über den Slider lassen sich beide Werte individuell anpassen. Für eine grobe Einschätzung kann auch die Werte aus unserer Datenbank entnommen werden. Verwende dazu den Button „Fahrzeug auswählen“ und wähle das gewünschte Elektroauto aus.

Hinweis: Für eine korrekte Berechnung sollten die Werte aus dem Zulassungsschein verwendet werden. Je nach Ausstattungsvariante und Sonderausstattung kann das Gewicht aus unserer Datenbank abweichen. Für die Berechnung der österreichischen Steuer werden die eingetragenen Daten aus dem Zulassungsschein verwendet!

Dauerleistung

Die Dauerleistung bei Elektroautos ist die Leistung, die der Elektromotor über einen längeren Zeitraum ohne Überhitzung liefern kann. Sie ist meist niedriger als die Maximalleistung, die nur für kurze Zeit, z. B. beim Beschleunigen, abrufbar ist.

Zum Beispiel kann ein Elektroauto eine Maximalleistung von 200 kW haben, aber die Dauerleistung liegt vielleicht nur bei 80 kW. Diese Angabe ist wichtig für die Zulassung und zeigt, wie viel Leistung das Auto dauerhaft liefern kann, ohne dass es zu thermischen Problemen kommt. Zu finden ist die Dauerleistung im Feld P.2 des Zulassungsschein.

Was ist die motorbezogene Versicherungssteuer?

Neben der Normverbrauchsabgabe (NoVa) und der Mineralölsteuer (MöSt) gibt es noch die motorbezogenen Versicherungssteuer, die alle österreichischen Autofahrer betrifft. Bisher wurde diese Steuer ausschließlich von Autos mit Verbrennermotor erhoben. Unabhängig wie viele Kilometer pro Jahr gefahren werden, wird die Steuer auf Basis der CO2-Emissionen und der Leistung des Fahrzeuges berechnet. Eingezogen wird die motorbezogenen Versicherungssteuer über die Kfz-Haftpflichtversicherung eingezogen.

Ab 1. April gilt die Steuer auch für Elektroautos

Bisher waren Elektroautos von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Die Befreiung der Steuer fällt allerdings zum 1. April 2025 durch das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025. Dann fallen auch E-Autos unter die Steuer, die dann über das im Zulassungsschein eingetragen Eigengewicht und der Dauerleistung (30-Minuten-Nennleistung) berechnet wird.

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?

Bei einer Reduzierung der Leistung oder des Eigengewichts werden die monatlichen Kosten nach einem gestaffelten Modell berechnet. Die Berechnung erfolgt separat für die Leistungskomponente und die Gewichtskomponente, wobei für beide jeweils unterschiedliche Stufen gelten.

Leistungskomponente: Staffelung der Kosten

Wird die Leistung um 45 kW reduziert, richtet sich die Berechnung der monatlichen Kosten nach folgendem Schema:

  • Für die ersten 35 kW beträgt der Preis 0,25 Euro pro kW. Es gilt jedoch eine Mindestgebühr von 2,50 Euro, unabhängig von der tatsächlichen Leistungsminderung.
  • Für die darauffolgenden 25 kW wird ein Satz von 0,35 Euro pro kW berechnet.
  • Sollte die Reduzierung darüber hinausgehen, werden für jedes weitere Kilowatt 0,45 Euro pro kW angesetzt.

Gewichtskomponente: Berechnung nach Stufen

Die monatliche Gewichtskomponente wird auf Basis der Reduzierung des Eigengewichts berechnet. Beträgt diese 900 kg, gelten folgende Staffelungen:

  • Für die ersten 500 kg fällt ein Preis von 0,015 Euro pro kg an. Allerdings wird hier eine Mindestgebühr von 3,00 Euro berechnet.
  • Für die nächsten 700 kg beträgt die Gebühr 0,03 Euro pro kg.
  • Falls das Gewicht darüber hinaus reduziert wird, werden für jedes weitere Kilogramm 0,045 Euro pro kg berechnet.