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IG-L in Österreich verstehen

Ein Leitfaden für Fahrer von E-Autos mit deutschem Kennzeichen

Was ist der "Lufthunderter"?

Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) begrenzt die Geschwindigkeit auf Autobahnen, um die Luftverschmutzung zu reduzieren. Ein Verstoß gilt nicht als einfache Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern als Umweltdelikt.

Dies führt zu deutlich höheren Strafen im Vergleich zu normalen Tempoverstößen.

3.000€

Mögliche Höchststrafe

Strafen im Vergleich

Ein IG-L-Verstoß wird erheblich teurer, da er als Umweltverschmutzung geahndet wird. Die Grafik zeigt den drastischen Unterschied bei den potenziellen Strafen.

Die Regel & die Ausnahme für E-Autos

🚗

Verbrenner & Hybride

Müssen sich strikt an das angezeigte IG-L Limit halten (z.B. 100 km/h oder 80 km/h).

Elektroautos

Dürfen die reguläre Höchstgeschwindigkeit fahren, wenn die Ausnahme beschildert ist.

Der Knackpunkt für deutsche E-Kennzeichen

Grundsätzlich gilt die Ausnahme auch für Fahrzeuge mit deutschem E-Kennzeichen. Aber die automatische Überwachung kann diese nicht immer erkennen. Das kann zu unberechtigten Strafen führen. Folgen Sie diesem Ablauf, um sicher zu fahren:

START: Sie fahren in eine IG-L Zone

Ist Ihr Fahrzeug ein reines E-Auto (kein Hybrid)?

NEIN

Sie müssen das IG-L Limit einhalten.

JA

Sehen Sie ein Zusatzschild "Ausgenommen Fahrzeuge mit Kennzeichentafel gemäß § 49 Abs. 4 Z 5 KFG" oder Ähnliches?

NEIN

Sicherheitshalber das IG-L Limit einhalten.

JA

Sie dürfen reguläre Geschwindigkeit (z.B. 130 km/h) fahren.

Trotzdem ein Strafzettel? So reagieren Sie richtig.

Ruhe bewahren

Zahlen Sie die „Anonymverfügung“ nicht sofort. Mit der Zahlung erkennen Sie die Strafe an.

Behörde kontaktieren

Kontaktieren Sie die zuständige Bezirkshauptmannschaft und legen Sie den Sachverhalt dar.

Nachweis erbringen

Senden Sie eine Kopie Ihres Zulassungsscheins, aus dem der reine Elektroantrieb hervorgeht.

Checkliste für Ihre Fahrt

Beschilderung beachten

Achten Sie immer auf die "IG-L" und die "Ausgenommen"-Zusatztafeln.

Nur reine E-Autos

Die Ausnahme gilt nicht für Plug-in-Hybride, auch nicht mit E-Kennzeichen.

Zulassungsschein mitführen

Ihr wichtigster Beweis für den reinen Elektroantrieb. Halten Sie eine Kopie bereit.

Zusammenfassung: Sicher unterwegs in Österreich

Das österreichische Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) ist ein wichtiges Instrument, um die Luftqualität zu verbessern. Wenn die Luftverschmutzung in bestimmten Autobahnabschnitten zu hoch ist, wird die Geschwindigkeit dort auf 100 km/h oder sogar 80 km/h begrenzt. Verstöße gegen diese Limits gelten nicht als einfache Verkehrsübertretung, sondern als Umweltdelikt. Das kann zu deutlich höheren Bußgeldern führen.

Seit 2019 gibt es eine besondere Regelung für reine Elektro- und Wasserstoffautos: Sie sind von diesen IG-L-Tempolimits ausgenommen. Das bedeutet, wenn die Ausnahme durch ein spezielles Zusatzschild angezeigt wird, dürfen diese emissionsfreien Fahrzeuge die reguläre Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h fahren.

Für Fahrer mit deutschem E-Kennzeichen gilt diese Ausnahme grundsätzlich auch. In der Praxis können jedoch automatisierte Kontrollsysteme das deutsche Kennzeichen nicht immer korrekt erkennen, was unter Umständen zu unberechtigten Strafzetteln führen kann. Wenn Sie so einen Strafzettel erhalten, sollten Sie ihn nicht vorschnell bezahlen. Stattdessen empfiehlt es sich, Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen und den reinen Elektroantrieb Ihres Fahrzeugs mit dem Zulassungsschein nachzuweisen. Führen Sie deshalb immer eine Kopie dieses Dokuments mit sich. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Fahrt in Österreich reibungslos verläuft.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema IG-L und E-Kennzeichen

Was bedeutet die Abkürzung "IG-L"?

„IG-L“ steht für das Immissionsschutzgesetz-Luft. Es handelt sich um ein österreichisches Gesetz, das zum Schutz der Luftqualität dient. Die damit verbundenen Geschwindigkeitslimits werden zum Beispiel bei zu hohen NO2-Werten verordnet.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung (z.B. 100 km/h) wird durch eine elektronische Anzeige oder ein reguläres Verkehrsschild angezeigt, das immer mit der Zusatztafel „IG-L“ versehen ist. Nur wenn diese Zusatztafel vorhanden ist, handelt es sich um ein IG-L-Limit.

Nein, die Limits gelten nicht immer. Die Aktivierung der IG-L-Zonen erfolgt dynamisch und hängt von der aktuellen Luftqualität, der Verkehrslage und den Wetterprognosen ab. Ein Limit kann daher nur tagsüber oder zu bestimmten Zeiten in Kraft sein und sich je nach Bedarf ändern.

Die Ausnahme wird in der Regel durch eine elektronische Anzeigetafel oder ein physisches Schild unterhalb des IG-L-Geschwindigkeitsschilds signalisiert. Die Zusatztafel zeigt den Text: „Ausgenommen Fahrzeuge mit Kennzeichentafel gemäß § 49 Abs. 4 Z 5 KFG“ und weist auf die privilegierte Regelung hin.

Ja, die Ausnahmeregelung gilt grundsätzlich auch für reine Elektrofahrzeuge mit deutschem E-Kennzeichen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Ausnahme durch ein spezielles Zusatzschild an der Autobahnstrecke explizit ausgewiesen ist.

Automatische Kamerasysteme in Österreich können deutsche E-Kennzeichen in einigen Fällen nicht als Kennzeichen für reine E-Fahrzeuge erkennen. Dies führt dazu, dass Sie trotz Berechtigung einen Strafzettel erhalten, da das System fälschlicherweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung annimmt.

Zahlen Sie den Strafzettel (oft als „Anonymverfügung“ bezeichnet) nicht sofort. Nehmen Sie stattdessen Kontakt mit der auf dem Schreiben genannten österreichischen Behörde auf, meist der Bezirkshauptmannschaft. Legen Sie dort eine Kopie Ihres Zulassungsscheins vor, aus der eindeutig hervorgeht, dass es sich um ein reines Elektroauto handelt. Die Strafe sollte daraufhin aufgehoben werden.

Nein. Die Ausnahme gilt ausschließlich für reine Elektro- und Wasserstofffahrzeuge, die keine lokalen Emissionen verursachen. Plug-in-Hybride sind von dieser Regelung ausgeschlossen, auch wenn sie ein deutsches E-Kennzeichen tragen.

Obwohl das E-Kennzeichen die Art des Antriebs anzeigt, sollten Sie sich nicht ausschließlich darauf verlassen. Es ist wichtig, auf die Beschilderung zu achten, die die Ausnahme explizit zulässt. Führen Sie zur Sicherheit immer eine Kopie Ihres Zulassungsscheins mit, um im Zweifelsfall den reinen Elektroantrieb nachweisen zu können.