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Ladesäulen von EWE Go

Der Betreiber von Ladestationen und Anbieter des EWE Go-Ladetarifs hat nun die Kunden über eine Vertragsänderung informiert.

Bisher hat EWE Go auf sämtliche Blockiergebühren beim Aufladen des Elektroautos verzichtet, was für die eigenen EWE Go-Ladesäulen und Partner-Ladestationen galt. Nun werden alle bestehenden Verträge geändert und zum 1. August eine Blockiergebühr erhoben.

„Bislang hat EWE Go an eigenen als auch an Partner-Ladestationen bewusst auf Blockiergebühren verzichtet. Allerdings steigt mit der Anzahl an E-Autos auch die Belastung durch Blockiergebühren, die uns von Betreibenden unserer Partner-Ladestationen berechnet werden. (...) Mit Einführung einer Blockiergebühr an Partner-Ladestationen kann EWE Go weiterhin wirtschaftlich agieren und unterstützt gleichzeitig den fairen Zugang zu Ladeinfrastruktur für alle (...)“

Partner der Elektromobilität

EWE Go ist eine Tochtergesellschaft der EWE AG und ein führendes Unternehmen, welches einfache Lösungen zum Laden von Elektroautos bietet. Dies beinhaltet eigene Ladestationen und einen Ladetarif mit Zugang zu 100.000 Ladepunkten in Deutschland. Europaweit sind es über 500.000 Ladepunkte. EWE Go bietet transparente Preise, eine kostenlose Ladekarte und es gibt keine monatliche Grundgebühr.

Höhe der Blockiergebühr

Die E-Mail zur Anpassung der Verträge informiert über die Erhebung einer Blockiergebühr an Partner-Ladestationen, welche ab 4 Stunden Standzeit 0,10€ für jede angefangene Minute betragen wird, aber maximal 24,00€ pro Ladevorgang erhoben werden. Dies gilt nur an Ladestationen von Partnern und die EWE Go-Ladestationen bleiben davon ausgeschlossen. Die Änderung wurde ebenfalls bereits auf der Website angegeben, wie im folgenden Screenshot zu sehen ist:

Quelle: ewe-go.de

Automatische Fortführung der Verträge

Die E-Mail, welche an die Kunden gesendet wurde, informiert darüber, dass der bestehende Vertrag zum 31. Juli 2025 gekündigt wird, allerdings muss kein neuer Vertrag abgeschlossen werden, da er sich automatisch verlängert und fortgesetzt wird, wenn ab dem 1. August 2025 ein Ladevorgang mit dem EWE Go-Ladetarif gestartet wird. 

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